16 I
TAL
IEN
„Jeder junge Mensch
hat ein Recht auf
Förderung seiner
Entwicklung und auf
Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen
und gemeinschafts-
fähigen Persönlichkeit.“
(SGB VIII § 1 Abs.1)
www.quovadis-jugendhilfe.deHome
Konzept
Qualität
& Aufsicht
Betreuungsstellen
QV bildet aus
und stellt ein!
Kontakt
Login
Jugendhi l feprojekt
QuoVadi s